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13.08.2010, 17:37 Uhr | Jürgen Becker
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Bürgermeister Franz Huhn darf seine Auffassung zum Bürgerantrag darlegen
Zu den jüngsten Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Gerichtstermin zur Gestaltung des Abstimmungsheftes und zu den neuen inhaltlichen Diskussionen um die Geschäftsentwicklung in Siegburg erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Becker:
„1. Der Streitfall ist ohne Urteilsspruch für erledigt erklärt. Ich begrüße es, dass durch Hinweis des Gerichts geklärt ist, dass der Bürgermeister in einem Begleitbrief zu einem Abstimmungsheft seine Auffassung zum Bürgerantrag und die dabei für ihn „tragenden Gründe“ darlegen kann. Die Kommentierung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, der als Einziger beim Gerichtstermin gefehlt hat, ist aus der Luft gegriffen und völlig unzutreffend.
2. Ich begrüße es auch, dass es nach einem entsprechenden Hinweis des Gerichts auf ein neues Verständigungsbemühen der Beteiligten in einer Zusammenkunft mit Fraktionen und Bürgerantragsstellern gestern abend gelungen ist, die gröbsten Unsachlichkeiten in der Darstellung der Initiative im Abstimmungsheft zu korrigieren.
3. Positiv ist, dass die Kaufkraft-Kennziffer für Siegburg mit rund 150 immer noch sehr hoch ist und in der Region einzigartig.
Negativ ist aber die Tendenz. Vor wenigen Jahren lag der Index noch über 180. Seitdem geht es bergab, Jahr für Jahr. Die Mieten sinken, die Leerstände nehmen zu, Handy-Läden und Bäckereien nehmen überhand: Die Stellung Siegburgs als Einkaufszentrum ist in Gefahr. Es ist Zeit gegenzusteuern. Wer sich bequem zurücklehnen will, verpasst die Zukunft. Wer in der Konkurrenz der Städte in der Region zu spät kommt, den bestraft das Leben!
Deshalb ist die Einkaufsgalerie für Siegburg eine Riesenchance. Auch die Größenordnung von 16.000 m2 ist – wie der Vortrag des auswärtigen Experten Kruse beim Verkehrsverein gezeigt hat – genau richtig, da sie Kunden aus dem Umland anlockt. Eine geringere Größe dagegen ginge zu Lasten des Siegburger Einzelhandels.“
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